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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Herzlich Willkommen an Ihre NOVUS Sprachschule!

Bitte nehmen Ihnen die Zeit, unsere Geschäftsbedingungen im Detail durchzulesen. Als Teilnehmer an unseren Sprachkursen sind Sie an folgende Punkte gebunden.

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der NOVUS Sprachschule.

2 Leistungen

Die NOVUS Sprachschule bietet Sprachunterrichten in Form von Einzel-, Paar- und Gruppenunterricht, Firmenkurse, Kurse für Kinder sowie Nachhilfekurse an.
Die Unterrichtsinhalte orientieren sich überwiegend an den schulischen Lehrplänen, am GER (Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen)  für Sprachen und an den von der NOVUS Sprachschule festgelegten Kursprogrammen und Inhalten. Die NOVUS Sprachschule behält sich Änderungen des Programms und der Inhalte vor.
Eine Unterrichtseinheit dauert grundsätzlich 45 Minuten, 60 Minuten oder 90 Minuten.
Der Unterricht wird zu den vereinbarten Zeitpunkt gehalten.
Jede Gruppe hat eine Mindestteilnehmerzahl von 4 Personen. Sollte eine Gruppe diese Teilnehmerzahl nicht erreichen, behält sich das Recht vor den Unterrichtsstunden in diesen Gruppen folgendermaßen zu reduzieren:
Wenn nur 2 oder 3 Teilnehmer in der Gruppe sind, so wird der Unterricht auf 45 Minuten (von 60 Min), auf 75 Minuten (von 90 Min.) reduziert. Wenn nur ein Teilnehmer in der Gruppe ist, so wird der Unterricht auf 30 Minuten (von 60 Min), auf 45  Minute (von 90 Min.) reduziert. Oder im Fall wenn die Gruppengröße weniger als 4 Teilnehmer ist behält sich die Studioleitung vor, Gruppen gleichen Wissenstands und Alters zusammenzulegen.
Die NOVUS Sprachschule übernimmt keine Haftung für die Teilnahme und das Nichterreichen des Lernerfolges.

3. Anmeldung

Mit der Absendung einer Online-Anmeldung per Internet (www.mynovus.de), E-Mail (info@mynovus.de) oder die Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen von NOVUS Sprachschule an. Mit der Anmeldung kommt es zu einem Vertrag zwischen dem Teilnehmer und dem NOVUS Sprachschule  wobei diese Teilnahmebedingungen Bestandteil des Vertrages werden.Für Teilnehmende unter 18 Jahren ist bei der Anmeldung die Unterschrift eines Sorgeberechtigten erforderlich. Kurstermine, Gebühren und Bedingungen können zu jeder Zeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Es gilt deutsches Recht.

4. Anmeldegebühren, Ermäßigungen, Zahlung

Durch die Anmeldung verpflichtet sich der Kunde die Anmeldegebühren in Höhe von 20 Euro vor dem Kursbeginn zu begleichen.

Kontoinhaber: NOVUS gGmbH
IBAN: DE31 3904 0013 0112 5111 00
BIC: COBADEFFXXX Commerzbank

Solange die Anmeldegebühr nicht bezahlt ist, ist die NOVUS Sprachschule berechtigt, den Platz neu zu vergeben.
Die laufenden Beiträge eines Laufzeitvertrags sind jeweils zum 10. eines Monats im Voraus fällig. Die vom Vertragspartner geschuldeten Zahlungen werden per SEPA-Lastschrift eingezogen, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist. Wünscht der Kunde eine andere Zahlungsweise als das SEPA-Lastschriftverfahren, muss die Bezahlung des Beitrags spätestens zum 3. Werktag eines Monats im Voraus geleistet werden.Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus.Das Lehrmaterial ist nicht in der Kursgebühr enthalten. Sollten Lehrbücher benötigt werden, sind diese von den TeilnehmerInnen selbst zu besorgen.Die Familien, die zwei oder mehr Kinder anmelden, erhalten für das 2. Kind und alle weiteren Kinder einen Rabatt von 25 % (Geschwisterrabatt).Sollten mehrere Preisreduzierungen in Frage kommen, wird die höhere der beiden Ermaßigungen berücksichtigt.

5. Probestunden

Unsere Probestunden (in der Mini-Gruppe) sind kostenlos und unverbindlich. Wenn Ihnen die Probestunde nicht gefallen hat, haben Sie keinerlei Verpflichtungen. Bei einer anschließenden Anmeldung wird diese Stunde an die Gesamtzahl des Kurses angerechnet.
Melden Sie sich jedoch für eine kostenlose Probestunde und Sie erscheinen zu dem vereinbarten Termin nicht, stellen wir Ihnen eine Rechnung in Höhe von 25,00 EUR. Eine Abmeldung für die Probestunde bedarf der Schriftform per E-Mail und muss mindestens bis 17 Uhr am Tag vor dem ausgemachten Termin erfolgen.
Eine Probestunde Privatunterricht kostet 35€.

6. Feiertage und Ferien

An gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Die NOVUS  Sprachschule ist nicht verpflichtet diese Unterrichtstage nachzuholen.
In allen Ferien findet der Unterricht statt außer in den Weihnachtsferien. In den Sommerferien findet der Unterricht in Form von Intensivkursen statt. Für diesen Unterricht in den Sommerferien fallen die normalen Gebühren an.

7. Terminfestlegungen und -verschiebungen, Nichtwahrnahme von Unterricht

Bei Gruppenunterrichten ist eine Absage des Kunden von einzelnen Unterrichtsterminen grundsätzlich nicht möglich.
Im Fall von Einzel- und Paarunterrichten kann der Kunde in begründeten Einzelfällen die mit ihm vereinbarten Unterrichtszeiten bis spätestens 17:00 Uhr am vorangegangenen Werktag, bei Sonn- und Feiertagen am letzten Werktag bis 12 Uhr vor dem vereinbarten Termin ausschließlich per Telefonat oder E-Mail (info@mynovus.de) fristgerecht absagen. In diesem Fall wird ein Ersatztermin, ohne Zusatzberechnung nachgeholt und durch uns bestimmt.
Vereinbarte Unterrichtszeiten, die nach diesem Zeitpunkt abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden leider ohne Ausnahme berechnet.
Gebuchte Unterrichtsstunden im Rahmen von Privat- oder Paarkursen müssen innerhalb eines Jahres ab der Ausstellung der Rechnung in Anspruch genommen werden. Nach einem Jahr verfallen die Stunden. Die NOVUS Sprachschule leistet keine Rückzahlung auf nicht genommene Stunden.
Unterrichtsstunden, die bereits bezahlt wurden, können nach Rücksprache mit der NOVUS Sprachschule auf Dritte übertragen werden. In diesem Fall muss der Kursteilnehmer eine schriftliche Erklärung abgeben.
Anmeldungen, Stornierungen und andere Anträge werden telefonisch oder mündlich in unserem Kundenbüro nicht angenommen. Jede Anmeldung, Stornierung und Antrag jeglicher Art bedarf der Schriftform (bevorzugt per E-Mail – per Post).

8. Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer

Der Rücktritt ist schriftlich oder als E-Mail (info@mynovus.de) an die NOVUS Sprachschule zu richten und muss mindestens vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bei uns eingegangen sein.
Bereits gezahlte Kursgebühren außer Anmeldegebühren werden zurückerstattet.
Nach Ablauf der oben genannten Frist ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Die Kursgebühren müssen in diesem Fall – unabhängig von dem Grund der Verhinderung – auch bei Nichtteilnahme gezahlt werden.
Der Vertrag für die Paar- und Gruppenkursen wird mindestens für sechs Monaten geschlossen werden.
Vereinbarungen, die für einen Zeitraum gelten, verlängern sich automatisch um weitere sechs Monate, sofern keine Kündigung vier Wochen vor Ablauf des vereinbarten Zeitraumes von einer Vertragspartei erfolgt ist.

9. Rücktritt vom Vertrag durch die NOVUS Sprachschule

Liegen für einen Sprachkurs nicht genügend Anmeldungen vor oder ist aus nicht von uns zu vertretenden Umständen eine programmgemäße Durchführung des Kurses nicht möglich, so sind wir zur Durchführung des Kurses nicht verpflichtet. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, den Kurs zu annullieren oder eventuell in Absprache mit den Teilnehmern zu kürzen oder zu verschieben. Die Teilnehmer erhalten in diesem Fall die bereits bezahlte Kursgebühr für die nicht stattfindenden Unterrichtsstunden zurück.
Unterricht kann bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder infolge höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Sprachlehrers) abgesagt werden. Nach Möglichkeit wird der Unterricht dann nachgeholt. Ist eine Nachholung nicht möglich, wird keine Kursgebühr berechnet, bzw. bereits gezahlte Gebühren erstattet. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer bestehen nicht.

10. Einverständnis zur Veröffentlichung von Fotos

Im Rahmen unserer Projekte werden von uns zuweilen Fotos gemacht. Neben Gruppenaufnahmen entstehen auch Fotos von einzelnen Kindern in Aktion. Teilweise werden so gewonnene Fotografien auf unserer Website oder in anderen Publikationen zur Darstellung unseres Kursangebotes verwendet. Einige wenige Fotos werden auch für Werbezwecke verwendet. Soweit wir keine gegenteilige Erklärung von Ihnen erhalten, setzen wir Ihr Einverständnis voraus, auch ein Foto Ihres Kindes in der dargestellten Weise zu veröffentlichen.

11. Unfallversicherung / Haftung

Die Teilnehmenden sind bei Besuch der Kursveranstaltung nicht unfallversichert. Die Haftung der Sprachschule beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Nutzung der Unterrichtsstätten erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere haftet die Sprachschule nicht bei Verlust von persönlichem Eigentum.Aus versicherungstechnischen Gründen müssen die Kinder zu den Sprachunterrichten persönlich bei der Kursleitung abgegeben bzw. abgeholt werden. Außerhalb der Unterrichtsstunden kann keine Aufsicht von der Schulleitung oder deren Mitarbeitern übernommen werden.Für einen reibungslosen Unterrichtsbeginn ist es wichtig, dass die Kinder pünktlich gebracht und abgeholt werden.

12. Datenschutz / Urheberschutz

Der Kursteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur ordnungsgemäßen Durchführung des Anmelde-, Abrechnungs- und Leistungsnachweisverfahrens von NOVUS Sprachschule elektronisch erfasst und bearbeitet werden. Die Erhebung, Speicherung und Verbreitung personenbezogener Daten erfolgt mit Ihrem Einverständnis. Die Daten werden ausschließlich für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte. Widerspruch gegen die Zusendung von Werbematerialien der Fremdsprachenschule ist jederzeit möglich. Änderungen der Anschrift sind der NOVUS Sprachschule mitzuteilen.
Jede Kursteilnehmerin und jeder Kursteilnehmer hat zu beachten, dass gemäß Urheberrecht das Kopieren und die Weitergabe der für Lehrzwecke zur Verfügung gestellten Lehrmaterialien (Software, Lehrbücher, CDs) unzulässig sind. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmegenehmigungen werden nur durch die Leitung der Sprachschule erteilt.

13. Teilnahmebescheinigung

Nach Abschluss eines Kurses kann auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgehängt werden.

14. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für den Vertrag gilt deutsches Recht.

15. Abänderungen

Abänderungen der AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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